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Bundesverfassungsgericht schützen

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Das Bundesverfassungsgericht ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats und schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beraten, der das höchste Gericht durch eine Grundgesetzänderung absichern soll. So wollen wir es vor Angriffen antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie etwa in Polen und Ungarn vorkommen, schützen. Der Entwurf sieht vor, die wichtigsten Strukturen des Gerichts in die Verfassung aufzunehmen. Dazu gehören die Zusammensetzung mit zwei Senaten, die Amtszeit der Richter:innen sowie ihre Altersgrenze. Änderungen an diesen Grundsätzen sollen künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich sein. Zusätzlich wird ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei der Wahl der Richter zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mehr Schutz für Prostituierte

Mit dem Gesetz regulieren wir das Prostitutionsgewerbe und schützen so die dort tätigen Frauen und Männer besser vor Gewalt und Ausbeutung. Kernelement dabei ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Zukünftig muss sich jeder Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, um so auszuschließen, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben.

Außerdem muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorweisen können und gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards einhalten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der gesundheitlichen sowie der rechtlichen Aufklärung und Beratung für alle Prostituierten. Diese ist zukünftig verpflichtend mit einer Anmeldung verbunden und soll einmal im Jahr, bei Prostituierten unter 21 Jahren halbjährlich, durchgeführt werden.

Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen.