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Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“

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Die Regierungsfraktionen haben mit dem Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts eine wichtige, inakzeptable Gesetzeslücke geschlossen. Künftig gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und damit wird endlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geschützt – auch im häuslichen Bereich. Endlich ist die Union bereit, mit uns die notwendigen Änderungen im Strafrecht anzugehen.

Der Gesetzestext bedeutet: Künftig wird jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers unter Strafe gestellt. Damit wird künftig verhindert, dass Fälle straflos bleiben, weil sich das Opfer zum Beispiel aus Angststarre oder der Furcht vor weiteren gravierenden Verletzungen nicht zur Wehr setzten konnte. Mit dieser notwendigen Anpassung im Sexualstrafrecht erfüllt Deutschland auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011. Mit der Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung, der nun nicht mehr nur für den Arbeitsplatz gilt, wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zusätzlich gestärkt. Auch Straftaten aus Gruppen heraus, wie etwa in der vergangenen Silvester-Nacht in Köln, werden künftig besonders strafrechtlich erfasst. Dieser grundlegende Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zum Schultz sexueller Selbstbestimmung auf Initiative der SPD ist ein großer Erfolg.

Das Gesetz findet sich hier.