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Mehr Personal für die Bundeswehr gewinnen

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Damit die Bundeswehr in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung hat, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in den Bundestag ein. Ziel des Vorhabens ist, Soldatinnen und Soldaten arbeitstechnisch und finanziell zu entlasten und den Soldatenberuf attraktiver zu machen.

So ist vorgesehen, das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen finanziell stärker zu unterstützen. Dazu wird unter anderem die Bezugsdauer des sogenannten Trennungsgeldes – eine finanzielle Unterstützung, wenn Soldatinnen und Soldaten dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen – länger ermöglicht.

Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit – eine finanzielle Leistung, die Soldatinnen und Soldaten erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten – ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung erhöht. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und im Todesfall – dann für die Hinterbliebenen – verbessert und die Übergangsbeihilfe – eine finanzielle Unterstützung, die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten – bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.

Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert

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Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.

Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.

Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.