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Es geht um mehr als die Hartz IV-Regelsätze

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze ist von besonderer politischer Bedeutung.

Zunächst einmal: das höchste Gericht hat entschieden, dass die Berechnung aller Regelsätze nach nicht nachvollziehbaren Regeln und Überlegungen erfolgt. Deshalb ist das Urteil richtig. Staatliche Leistungen müssen in jedem Fall transparent und nachvollziehbar zustande kommen. Deshalb muss die Berechnung der Regelsätze neu konzipiert werden. Es ist davon auszugehen, dass sie damit auch höher ausfallen werden.

Die Regelsätze der Grundsicherung müssen das soziokulturelle Existenzminimum abbilden. Das ist die eine Verpflichtung des Sozialstaates. Die andere ist aber auch, dass diejenigen, die einer vollen Erwerbsarbeit nachgehen, so viel verdienen, dass sie nicht noch zusätzlichen Anspruch auf Grundsicherung haben, also (deutlich) über den Regelsätzen der Grundsicherung liegen.

Deshalb ist das Urteil, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, eine Zustimmung zu sozialdemokratischen Positionen:

  • Wir brauchen eine gesetzlich definiert Lohnuntergrenze, damit die Menschen, die einer Vollerwerbsarbeit nachgehen, ausreichend über dem Existenzminimum liegen. Im Klartext: wer will, dass die Menschen von ihrer eigenen Arbei leben können, der darf sich dem gesetzlichen Mindestlohn nicht weiter verweigern.
  • Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Grundsicherung, der sich nicht prozentual vom Regelsatz der Erwachsenen ableiten lässt. Kinder kommen in die Schule, brauchen neue Kleidung, weil sie aus der alten rausgewachsen sind, brauchen gesunde Ernährung usw. Deshalb ist es richtig, dass wir eigene Regelsätze für Kinder gefordert und noch während unserer Regierungszeit pauschalierte Leistungen wie das Schulstarterpaket gegen den Willen der Union durchgesetzt haben.

Und das Urteil des Verfassungsgerichts ist ein dicker Strich durch die schwarz-gelben Pläne für den Umbau des Sozialstaates.

  • Noch vor wenigen Wochen hat z.B. der hessische Ministerpräsident Roland Koch oder die ganze FDP gefordert, die Hartz IV-Regelsätze zu kürzen. Bisweilen war die Rede von bis zu 30%. Diese Kürzungspläne sind mit diesem Urteil des höchsten deutschen Gerichts von der Tagesordnung gefegt.
  • Die wahrscheinliche Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze wird im Bundeshaushalt weitere Kosten verursachen. Manche sprechen von 10 Milliarden  Euro pro Jahr und mehr. Abgesehen davon, dass damit das schwarz-gelbe Problem der Rekordverschuldung größer wird, ist damit die in zahllosen Krisengipfeln der neuen Koalition hin und her gewendete Große Steuerentlastung ab 2011 vom Tisch. Da kann die FDP noch so viele Pirouetten drehen.

Im Ergebnis ist das Gerichtsurteil deshalb auch von so großer Bedeutung, weil damit nicht nur der Sozialstaat in besonderer Weise gestärkt wurde, sondern auch, weil damit Kernelemente des schwarz-gelben Koalitionsvertrags abgeräumt wurden.