Schlagwortarchiv für: Staatsangehörigkeit

Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen

Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und neben der deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, sind künftig nicht mehr gezwungen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Abschaffung der Optionspflicht ist ein zentrales Element der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

In Deutschland leben rund 4,3 Millionen Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, darunter 690.000 die polnische, 570.000 die russische und 530.000 die türkische. Die Optionspflicht sah bisher vor, dass sich junge Erwachsene bis zu ihrem 18. Lebensjahr für einen Pass entscheiden mussten. Im vergangenen Jahr standen bereits knapp 5.000 Menschen vor der schwierigen Wahl, die häufig als Integrationshemmnis bezeichnet wurde – in vier Jahren wären bereits über 40.000 Personen betroffen.

Voraussetzung für den Doppelpass ist, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schulzeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am Donnerstag war der Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Thema im Bundestag. Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen. Dies ist zentrales Element der geplanten Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.

Voraussetzung hierfür soll sein, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schul-Zeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Dass der Optionszwang ein Integrationshemmnis ist, geht aus Studien hervor, die zeigen, dass Migrantinnen und Migranten sich vor allem deshalb nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, weil sie in diesem Fall ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben müssten. „Wir sollten auch im Staatsbürgerschaftsrecht unverkrampft mit der Vielfalt in unserem Land umgehen“, sagte Staatsministerin Aydan Özoğuz. Wer hier geboren und aufgewachsen sei, dürfe nicht Deutscher unter Vorbehalt sein und womöglich später zum Ausländer erklärt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/abschaffung-der-optionspflicht-ein-riesengro%C3%9Fer-schritt