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Gerechte Steuern, verlässliche Rente – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.06.2017

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In weniger als 100 Tagen wird Deutschland einen neuen Bundestag wählen. Dann wird sich entscheiden, in welche Richtung sich unser Land in den nächsten Jahren bewegt. Nach fast zwölf Jahren Kanzlerschaft unter Angela Merkel ist die Union personell und inhaltlich ausgelaugt. Ihr fehlen Konzepte und Ideen, wie sie die Bundesrepublik in Zukunft gestalten möchte.

 

Unser Land ist stark, aber damit das so bleibt, müssen wir nach der Bundestagswahl die richtigen Weichen stellen. Große Herausforderungen kommen auf uns zu. Die Politik muss Antworten darauf geben, wie wir nicht nur ein weiteres Absinken des Rentenniveaus verhindern, sondern wie wir auch die Modernisierung unserer Infrastruktur gerecht finanzieren können.

 

Die SPD hat in den vergangenen Wochen erste Eckpunkte für ihre Konzepte zur Renten- und Steuerpolitik vorgelegt, die wir diesen Sonntag auf unserem Bundesparteitag in Dortmund beschließen wollen. Darin zeigen wir klar und deutlich, was wir in der nächsten Regierung umsetzen möchten: Das Rentenniveau soll bis 2030 mindestens 48 Prozent betragen, ohne dass der Beitragssatz über 22 Prozent steigt. Finanziell entlasten wollen wir nicht nur Familien, sondern vor allem auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. Wichtige Meilensteine sind dabei die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags und die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Andere reden von Leistung, wir als SPD erkennen sie an. Wer Jahrzehnte hart gearbeitet hat, der verdient eine Rente, von der er leben kann. Und wer neben seinem Beruf noch Kinder großzieht, der muss entlastet werden. Unsere Forderungen stehen im Einklang mit dem Ziel einer gerechteren Gesellschaft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern
  2. Das SPD-Konzept für verlässliche Renten
  3. Verlegung des Bundeswehrkontingents von der Türkei nach Jordanien
  4. Pflegeberufe attraktiver machen
  5. Verlängerung des KFOR-Mandats im Kosovo
  6. Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB
  7. Einladung zum SPD-Bundesparteitag in Dortmund

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern

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Vorfahrt für Investitionen. Das ist der erste zentrale Baustein im Steuerkonzept der SPD. Wir wollen die besten Schulen, gebührenfreie Kinderbetreuung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, eine moderne Infrastruktur und schnelles Internet für alle. Die Überschüsse im Bundeshaushalt lassen solche Zukunftsinvestitionen zu.

 

Der zweite zentrale Baustein ist ein gerechteres Steuer- und Abgabensystem. Wir wollen Familien und Alleinerziehende sowie mittlere oder kleinere Einkommen gezielt entlasten. Dafür wollen wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen, einen Familientarif und Kinderbonus bei der Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag für untere und mittlere Einkommen schrittweise abschaffen, die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinführen und kleinere Einkommen bis 1.300 Euro bei den Sozialabgaben entlasten, ohne dass davon die Rentenansprüche beeinträchtigt werden.

 

Außerdem wollen wir die Einkommensteuer gerechter gestalten. Der bisherige Spitzensteuersteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro für Alleinstehende (120.000 Euro für Ehepaare) greifen. Bisher musste er bereits ab einem zu versteuerndem Einkommen von 54.000 Euro entrichtet werden. Der neue Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent. Er setzt aber erst später ab einem Einkommen von 76.200/154.000 Euro (Singles/Ehepaare) ein.

 

Reiche sollen stärker als bisher belastet werden. Deswegen wollen wir die Reichensteuer künftig fix ab einem Einkommen von 250.000 Euro (Alleinstehende) erheben. Mit einer Reform der Erbschaftssteuer mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass große Erbschaften wieder angemessen besteuert werden. Außerdem werden wir die Abgeltungssteuer abschaffen, die bislang Einkommen aus Kapital privilegiert. Denn diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen.

 

Das SPD-Steuerkonzept finden Sie hier.

Unfairen Steuerwettbewerb verhindern

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Steuervermeidung multinationaler Unternehmen ist keine Bagatelle. Nach Angaben der EU-Kommission verlieren die europäischen Mitgliedsstaaten jährlich 50 bis 70 Milliarden Euro durch die Steuermodelle von Apple, Google und Co. In dieser Woche wurde daher im Bundestag ein Gesetzentwurf eingereicht, der die Forderung der SPD aufgreift, eine Niedrigbesteuerung bestimmter Einkommensarten, z.B. aus Lizenzen und Patenten, einzudämmen. In der Vergangenheit führte dies zu einem unfairen Steuerwettbewerb unter Staaten, den multinationale Konzerne für Gewinnverlagerungen nutzten. Mit dem geplanten Gesetz soll deswegen die steuerliche Abzugsmöglichkeit für konzerninterne Lizenzzahlungen eingeschränkt werden.

 

Im selben Gesetz leisten wir darüber hinaus einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie, indem wir für Unternehmen den Schwellenwert für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter erhöhen, nämlich ab dem 1. Januar 2018 von 410 auf 800 Euro. Für Anschaffungen über 410 Euro gab es bisher nur eine Abschreibungsmöglichkeit über mehrere Jahre. Künftig fallen auch wieder Tablets oder Smartphones unter die Schwelle geringwertiger Wirtschaftsgüter und können sofort abgeschrieben werden. Das ist gerade für kleinere Betriebe spürbare Erleichterung, die auch für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung sorgen wird.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Erbschaftsteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

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Die Debatte um eine Neuregelung der Erbschaftssteuer liegt nach dem Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss nun wieder beim Deutschen Bundestag. Im Vorfeld hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Steuervergünstigungen für große Unternehmen verfassungswidrig sind. Neben dem grundsätzlichen Änderungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer, den die SPD seit langem einfordert, ist es nun zusätzlich wichtig, die Änderung verfassungskonform zu gestalten. Die Bewertung von Unternehmen wird mit vereinfachten Ertragswerten zu höheren Werten führen und die Vergünstigungen für Familienunternehmen wurden so geändert, dass Familienunternehmen nur noch einen Teil vom Unternehmensgewinn für sich privat nutzen können.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.

Steuerflucht international bekämpfen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die Bekämpfung von Steuerflucht erleichtern, weil sie die internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen stärken.  Ziel der zwei geplanten Gesetze ist es, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Finanzkonten mit EU-Staaten und Drittstaaten ab 2017 in nationales Recht zu überführen.

Zum automatischen Austausch von Kontoinformationen haben sich Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin durch einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet („Mehrseitige Vereinbarung“). Der automatische Austausch erleichtert es deutsche Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich andere Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von, in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland wird allerdings nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird. Steuerhinterzieher können sich also künftig nicht mehr auf den Schutz durch Besteuerungshindernisse durch anonyme Vermögen verlassen: Für Besteuerungszeiträume ab 2016 werden ausländische Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805920.pdf

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805919.pdf

Steuergerechtigkeit und Lehrerbildung – Zur Sitzungswoche 22.-26. April 2013

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie verletzt die Solidarität in der Gesellschaft und untergräbt die Fundamente des Rechtsstaates. Wie dringend die Bekämpfung von Steuerbetrug ist, zeigt der aktuelle Fall der Selbstanzeige von Uli Hoeneß. Bei der Frage der Steuergerechtigkeit geht die SPD voran. Peer Steinbrück hat einen entsprechenden 8-Punkte-Plan vorgelegt, den die SPD-Bundestagsfraktion noch vor der Sommerpause in den Bundestag einbringen wird. Steueroasen sind Gerechtigkeitswüsten, hat Peer Steinbrück zu Recht gesagt. Die SPD steht klar für die Bekämpfung von Steuerbetrug.

Anders die schwarz-gelbe Bundesregierung. Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich „enttäuscht“ von Hoeneß‘ Verhalten. Ein Verhalten, dass sie bewusst durch ein Steuerabkommen mit der Schweiz decken wollte. Dass Hoeneß und all diejenigen, die ihr Geld in der Schweiz versteckt haben, anonym bleiben können, hat die SPD nach monatelanger Auseinandersetzung über Steuergerechtigkeit in Deutschland gegen Schwarz-Gelb vereitelt. Gemeinsam mit den Grünen hat die SPD im Bundesrat das von Merkel und Schäuble geplante Steuerabkommen zu Fall gebracht. Ansonsten wäre es möglich gewesen, dass Steuerhinterzieher anonym und durch einen Obolus straffrei geblieben wären. Doch Steuergerechtigkeit muss gegenüber jedermann gelten. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Deutschland 2020: Gerecht und solidarisch

2. NPD-Verbot einleiten

3. Lehrerbildung reformieren

4. Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

5. Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen