Das Besteuerungsverfahren wird modernisiert
Das Internet und die elektronische Kommunikation, haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Für ein dauerhaft zeitgemäßes und effizientes Besteuerungsverfahren braucht es daher Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung.
Daher hat die Bundesregierung diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen neuen Gesetzesentwurf beraten und beschlossen. Die enthaltenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen den Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter machen. Künftig können Bürger neben der Steuererklärung auch die erforderlichen Belege elektronisch übermitteln. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann vollautomatisch bearbeitet werden. Personen, die die Formulare selber ausfüllen, müssen sie zukünftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Für jeden Monat Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung fällt in Zukunft eine Gebühr von 25 Euro an. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen und nicht steuerlich beraten werden, wird es keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen geben.
Mit dem neuen Gesetz sind auch Serviceverbesserungen geplant bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung. Steuerpflichtige können weiterhin freiwillig elektronisch oder auf dem Papierweg einreichen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/weg-frei-moderne-steuerverwaltung. Das beschlossene Gesetz finden Sie über diesen Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf.