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Das Besteuerungsverfahren wird modernisiert

Das Internet und die elektronische Kommunikation, haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Für ein dauerhaft zeitgemäßes und effizientes Besteuerungsverfahren braucht es daher Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung.

Daher hat die Bundesregierung diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen neuen Gesetzesentwurf beraten und beschlossen. Die enthaltenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen den Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter machen. Künftig können Bürger neben der Steuererklärung auch die erforderlichen Belege elektronisch übermitteln. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann vollautomatisch bearbeitet werden. Personen, die die Formulare selber ausfüllen, müssen sie zukünftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Für jeden Monat Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung fällt in Zukunft eine Gebühr von 25 Euro an. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen und nicht steuerlich beraten werden, wird es keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen geben.

Mit dem neuen Gesetz sind auch Serviceverbesserungen geplant bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung. Steuerpflichtige können weiterhin freiwillig elektronisch oder auf dem Papierweg einreichen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/weg-frei-moderne-steuerverwaltung. Das beschlossene Gesetz finden Sie über diesen Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf.

Abkommen mit der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen wurde am Donnerstag namentlich abgestimmt. Ich habe gegen den Entwurf gestimmt, da das von den Regierungen erzielte Verhandlungsergebnis nicht ausgewogen ist. Um die Schweizer Banken und ihre Kunden vor Bestrafung zu bewahren und das dortige Bankgeheimnis zu schützen, soll Deutschland seine Steueransprüche reduzieren, die Strafverfolgung begrenzen und die Befugnisse der hiesigen Finanz- und Justizbehörden einschränken. Diese Zugeständnisse verletzen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und des ordnungsgemäßen Steuervollzugs.

Die entscheidenden Mängel des Abkommens sind seit langem bekannt: Bundesfinanzminister Schäuble behauptet, auf bilateralem Weg die deutschen Steueransprüche durchzusetzen. Tatsächlich können sich deutsche Steuerstraftäter sowohl einer Nachbesteuerung als auch der künftigen Besteuerung in der Schweiz weiterhin entziehen. Denn sie können ihre Vermögenswerte legal in vom Abkommen nicht erfasste Anlageformen umschichten oder sie bis Jahresende 2012 sanktionslos aus der Schweiz abziehen.

Wer dennoch die Nachversteuerung wählt, darf sich die individuell vorteilhafte Variante aussuchen: Den Regelfall des Abkommens stellt die anonyme Pauschalversteuerung dar, die hohe Steuerhinterziehungen privilegiert. Alternativ kann der Bankkunde erlauben, dass seine Kontostände dem deutschen Fiskus mitgeteilt werden. Bei dieser „Selbstanzeige light“ obliegt die gegebenenfalls aufwändige Ermittlung und Eintreibung der Nachzahlung den hiesigen Behörden.

Die künftige Besteuerung über eine anonyme Abgeltungsteuer erfasst lediglich die Erträge aus Vermögenswerten in der Schweiz. Einen neuen Zufluss von Schwarzgeld aus Deutschland verhindert dies nicht. Eine Besteuerung im Erbfall lässt sich durch vorweggenommene Schenkung zu Lebzeiten regelmäßig vermeiden.

Außerdem darf man die Folgen des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens für die europa- und weltweiten Bemühungen zu Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Geldwäsche nicht vergessen: Eine Schweizer Abgeltungsteuer minimiert die Chance auf die nötige baldige Revision der EU-Zinsrichtlinie. Sie steht außerdem der anzustrebenden Durchsetzung des automatischen Informationsaustausches für Besteuerungszwecke entgegen. Leider verfolgt die Schweiz, die ihr Bankgeheimnis dauerhaft erhalten will, genau dies mit ihrer Abkommenspolitik: die Verhinderung eines wirklich wirksamen internationalen Regelwerks gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710059.pdf

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dserver.bundestag.btg/btd/17/111/1711152.pdf