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Wir federn die hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen ab

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Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt, und alle Menschen gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten viel Geld in die Hand genommen. Insgesamt drei Entlastungspakete in Höhe von fast 100 Milliarden Euro hat die Ampel geschnürt. Hinzu kommt ein Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage beschließen wir in dieser Woche nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie Hilfen für Öl- und Pelletheizungen. Wir deckeln den Preis für einen Großteil des Energieverbrauchs von privaten Haushalten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme. Die Preisbremsen treten Anfang März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Zugleich sorgen wir dafür, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. In den parlamentarischen Beratungen haben wir außerdem erreicht, dass auch Verbraucher*innen Hilfen erhalten, die hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen.

Auch Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung. Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, schöpfen wir die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen ab und erheben einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Gleichzeitig verbessern wir mit dem Gesetzentwurf aber auch die Bedingungen für die erneuerbaren Energien, damit wir beim Ausbau und der Energiesicherheit vorankommen.

All das zeigt: Wir halten unser Versprechen und lassen niemanden alleine.

Die Strompreisbremse kommt

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Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland.

In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

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Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges

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Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  • Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  • Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
  • Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
  • Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.