Schlagwortarchiv für: Tarifpaket

Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014

,

Am Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.

In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.

Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.

Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.

Schöne Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

P.S.: Zuletzt noch ein Klick-Tipp: Für das ipg-Journal, eine online-Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik, habe ich einen Artikel über Isolation und die Herausforderung des politischen Dialogs mit Belarus geschrieben.

__________
Die Themen:
1. Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
2. Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
3. Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
4. Schnelles Internet für alle
5. Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt

,

Mit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.

Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.

Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.

Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.

Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.

Weitere Informationen finden Sie bei der SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/wir-setzen-einen-meilenstein-der-arbeits-und-sozialpolitik

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/Faktencheck_Mindestlohn/

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

,

Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350