Schlagwortarchiv für: Teilhabe

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen auf Arbeit haben wie alle anderen. Wir haben in dieser Sitzungswoche einen Gesetzentwurf diskutiert, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Wir planen auch, mehr Geld in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu investieren und Leistungen schneller zu genehmigen. Außerdem heben wir die Obergrenze für den Lohnkostenzuschuss an und ändern die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirates, um eine breitere Perspektive auf Behinderung zu erhalten.

Weitere Informationen gibt es hier.

Entlastung von Kindern und Menschen in der Grundsicherung: Mehr soziale Teilhabe.

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Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz setzen wir zwei wichtige Vorhaben für den sozialen Zusammenhalt um. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bis diese umfassende Reform umgesetzt ist, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab Juli 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von Asylbewerber*innen erhalten den Zuschlag. Damit verbessern wir zielgerichtet die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die in der Corona-Pandemie stark belastet sind. Unser langfristiges Ziel bleibt, Kinderarmut hierzulande zu überwinden. Zudem wollen wir Menschen mit wenig Geld unter die Arme greifen. Mit einer erneuten Einmalzahlung von 100 Euro federn wir die Belastungen durch die Corona-Pandemie sowie durch die höheren Kosten für Energie und Lebensmittel ab. Davon profitieren diejenigen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Auszahlung ist im Juli 2022 geplant.

Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016

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Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Motto „nicht über uns ohne uns“ wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage eines achtmonatigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erstellt. Er schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung.

Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Auch wenn nicht alle Forderungen der Fachverbände umgesetzt werden können, ist der jetzige Stand ein großer Schritt in Richtung mehr Teilhabe.

Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.

Für Ende September ist nun die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


  1. Berufsbildungsbericht 2016
  2. Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015
  3. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen
  4. Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Rede: Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle

Am 7. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 44 der 244. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle intensivieren”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Barrieren prägen unseren Alltag. Für die meisten Menschen ist es kein Problem, diese zu umgehen. Für Menschen mit Behinderung, aber auch für alte oder psychisch kranke Menschen stellen Barrieren oft unüberwindbare Hindernisse dar. Sie schließen diese Menschen vom Alltag und damit von Teilhabe aus. Die einzige Chance für sie eigenständig teilhaben zu können, besteht oft darin, sie mit technischen Hilfsmitteln auszustatten, die ihre Einschränkung kompensieren oder Produkte, Bauten und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Genau an diesen Punkten setzen Technologien und Design für alle an.

Behinderungskompensierende Technologien besitzen im Rahmen der Inklusionsdebatte einen wichtigen Stellenwert. Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich alle Technologien, durch die individuelle Fähigkeiten unterstützt werden, damit für Menschen mit Behinderung möglichst geringe Barrieren für ihre Teilhabe entstehen.

Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags hat vor vier Jahren einen Bericht zu den Chancen des Einsatzes dieser Technologien vorgelegt. Dabei stand im Mittelpunkt die Frage, wie diese Technologien entwickelt werden können und warum die Forschung zu diesen Technologien in Deutschland geringer ausgeprägt ist als in anderen Ländern. Dabei sind sicher historische Entwicklungen in Deutschland zu berücksichtigen. Das darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass in anderen Ländern die Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien durch zahlreiche positive Rahmenbedingungen gefördert wird. Der TAB-Bericht ist seinerzeit zu dem Schluss gekommen, dass strukturierte Forschung und Forschungsförderung in Deutschland nicht in dem Ausmaß vorhanden ist wie in anderen Nationen.

Ein Erfahrungsaustausch, wie Technologien für Menschen mit Behinderung entwickelt und weiterentwickelt werden könnten, ist nicht gewährleistet. Dabei ist dieses Thema nicht nur im Rahmen der Inklusionsdebatte von herausragender Bedeutung. Infolge des demographischen Wandels haben immer mehr ältere Menschen in Deutschland einen immer größer werdenden Bedarf an Technologien und Dienstleistungen, die ihnen ermöglichen, ihren Alltag barrierefrei zu bewältigen.

Unser Antrag zielt darauf ab, den Bereich der behinderungskompensierenden Technologien mit dem Konzept des Designs für alle zu verbinden. Design für alle ist die Gestaltung von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Sie ermöglichen einen unkomplizierteren Einsatz von behinderungskompensierenden Technologien auf dieser Grundlage. Technologien und Design für alle sollen nach unserer Auffassung dabei Leitprinzipien einer Strategie für Forschung und Entwicklung entsprechender Produkte, Bauten und Dienstleistungen sein. Wir wollen, dass bei der Konstruktion schon mitgedacht wird, dass die Produkte den Prinzipien von Technologien und Design für alle entspricht, also barrierefrei nutzbar sind.

Drei Aspekte der Positionierung der SPD möchte ich dabei besonders beleuchten:

Erstens geht es in unserem Antrag um den Bereich der Forschungsförderung. Es ist unbestritten, dass es seit Jahren etliche im Haushalt finanzierte Förderungsvorhaben gibt. Noch nicht ausreichend gewährleistet ist, wie diese bestehenden Ansätze zusammengeführt und akzentuiert werden könnten, um ihnen einen höheren Stellenwert und damit auch eine größere Verbreitung zu geben. Aus diesem Grund fordern wir die Entwicklung einer nationalen Strategie für Technologien und Design für alle, an der alle relevanten Akteure aus Forschung und Entwicklung sowie der Behindertenverbände beteiligt werden. Diese Strategie könnte Teil eines neuen, klarer und zielorientierteren Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden. Die Forschungsförderung wollen wir durch eine öffentlich geförderte Agentur koordinieren. Das entspricht auch den Überlegungen vieler Forscherinnen und Forscher in diesem Bereich, die wir in den letzten Monaten dazu sprechen konnten.

Zweitens ist es natürlich notwendig, Vorgaben und Leitlinien für die Produktion und Konstruktion zu entwickeln, die sowohl von Forschungseinrichtungen wie auch der privaten Wirtschaft angewendet werden können. Hier geht es wiederum um einen breiten Erfahrungsaustausch. Auch von Seiten der Wirtschaft gibt es hieran ein großes Interesse, um eigenen und öffentliche Forschungsergebnisse zu bündeln und zu strukturieren.

Drittens sollten „Technologien und Design für Alle“ fester Bestandteil bei entsprechenden Ausbildungscurricula werden. Nur wenn Ingenieure, Techniker, Konstrukteure, Informatiker usw. Kenntnis davon haben, welchen Leitprinzipien Technologien und Design für alle folgt, können sie auch in der Entwicklung und Konstruktion anwenden. Deshalb ist die Aus- und Weiterbildung der entsprechenden Berufsgruppen eine zentrale Größe für behinderungskompensierende Technologien. Beispielsweise sind für die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz die Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung. Zur Zeit behandeln in Deutschland angehende Informatikerinnen und Informatiker das Thema Barrierefreiheit jedoch in der Regel während ihres gesamten Studiums nicht und schon gar nicht verpflichtend. Ähnliche Beispiele lassen sich für viele andere Disziplinen finden.

Umfassende Barrierefreiheit und „Technologie und Design für Alle“ bedingen einander. Wir wollen mit unserem Antrag einen Anstoß liefern, diesem Zusammenhang Aufmerksamkeit verleiht und es ermöglichen, über Inklusion nicht immer wieder nur zu reden, sondern endlich konkret zu handeln. Von diesem Anspruch scheint nur leider die noch amtierende Bundesregierung immer noch weit entfernt zu sein.

Vielen Dank.

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Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologie und Design für Alle intensivieren

Anlässlich der Einbringung eines Antrags zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek:

Die SPD fordert einen strukturierten und nachhaltigen Forschungsansatz auf dem Gebiet der sogenannten behinderungskompensierenden Technologien und dem Konzept des Designs für Alle. Das ist nötig, um volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einem zukünftig möglichst barrierefreien Alltag zu gewährleisten.

Vor fast vier Jahren hatte das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag den Bericht „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz“ vorgelegt. Die Bundesregierung hat daraus keinerlei Konsequenzen gezogen. Die SPD will mit ihrem Vorstoß nun die Diskussion um Technologien und Design für Alle neu beleben.

Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle zu beschließen. Sie soll Teil eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sein. Gezielte Förderung und Intensivierung dieser Forschung können wir durch die Einrichtung einer öffentlich geförderten Agentur, die alle Forschungsansätze zusammenführt, und durch die Etablierung einer eigenen Förderlinie erreichen. Für umfassende Barrierefreiheit im Internet muss die Verpflichtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nicht nur auf weitere behördliche Internetseiten ausgeweitet werden. Das Konzept des Designs für Alle muss zudem als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Besonders wichtig ist auch die Verankerung des Konzeptes Technologien und Design für Alle in der Ausbildung sämtlicher relevanter Berufsfelder.

Deutschland hat vor mehr als drei Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich somit verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und eine umfassende Teilhabe zu fördern. Es ist erfreulich, dass das Konzept der Inklusion nun auch mehr und mehr öffentlich debattiert wird. Jedoch muss auch der Bund seiner Verantwortung endlich gerecht werden. Denn es bleibt noch viel zu tun, bis Inklusion tatsächlich in der Mitte unserer Gesellschaft verankert und tägliche Lebensrealität und somit Normalität sein wird.