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Lärmschutz an der A45 bei Schwerte-Ergste

Oliver Kaczmarek berichtet von Roter-Rucksack-Initiative

Im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hatte vergangenes Jahr ein Schwerter Bürger vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 100 km/h für den gesamten Streckenabschnitt der A45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und der Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste einzuführen. Kaczmarek hat den konkreten Vorschlag aufgegriffen und an den Landesverkehrsminister, Michael Groschek, mit der Bitte um Prüfung weiter geleitet.

„Eine dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist aus Sicht der Landesregierung außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten in dem angesprochenen Bereich nicht zu begründen“, berichtet Kaczmarek von der Antwort des Landesverkehrsministers. Diese führt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Bereich der Wohnbebauung Schwerte-Ergste eine schalltechnische Berechnung durchgeführt habe. Demnach unterschreiten die Beurteilungspegel an den exemplarisch untersuchten Querprofilen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 70/60 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete bzw. von 72/62 dB(A) für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach den vom Bund eingeführten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ vom 23.11.2007. Außerdem unterschreiten die Beurteilungspegel die Auslösewerte der baulichen Lärmsanierung.

Seit Mitte Dezember 2012 ist der Standstreifen temporär für den Verkehr freizugeben. „Nach derzeitigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass der Standstreifen als dritter Fahrstreifen nur werktags in der Morgen- und Abendspitze für ca. zwei bis drei Stunden mitbenutzt wird“, erklärt Kaczmarek. „Bei Freigabe des Standstreifens wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen automatisch auf 100 km/h beschränkt. Bei dichteren Verkehrslagen werden zudem niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angezeigt.“

Schutz vor Straßen- und Schienenlärm erhöhen

Mit der Zunahme des Verkehrs steigt auch die Lärmbelastung. Damit notwendige Investitionen in Infrastruktur gesellschaftliche Akzeptanz finden, müssen sie von Lärmschutzmaßnahmen begleitet werden. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Für einen neuen Infrastrukturkonsens – Schutz der Menschen vor Straßen- und Schienenlärm nachdrücklich verbessern“ fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte nationale Verkehrslärmschutzpaket II umzusetzen. Erforderlich sind ein wirksames Lärmschutzgesetz und die Einführung des Verursacherprinzips bei den Lärmschutzkosten. Beim Schienenverkehr muss der Schienenbonus abgeschafft werden. Der Schienenbonus ist ein Korrekturfaktor, demzufolge Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5dB(A) überschritten wird. Außerdem müssen wettbewerbliche Anreizsysteme zur Lärmverminderung geschaffen werden. Zudem sollen alle europäischen Güterwagen umgerüstet werden. Beim Straßenverkehr sind die Bundesmittel für Lärmschutz zu verstetigen. Lärmarme Verkehrsträger wie Elektrofahrzeuge und verkehrsberuhigende Maßnahmen benötigen weitere Förderung. Schließlich bedarf es einer Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer durch Informationskampagnen.

Im Mittelrheintal erzeugt der Schienengüterverkehr eine hohe Lärmbelastung. Sie wird durch den Ausbau der Verbindung von Genua nach Rotterdam noch steigen. Die Fraktionen der SPD, CDU und FDP des rheinland-pfälzischen Landtages haben den Bau einer alternativen Güterverkehrsstrecke sowie Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund und die Deutsche Bahn gefordert. Dies unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion. Daher fordert sie die Bundesregierung in ihrem Antrag „Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vom Bahnlärm entlasten – Alternative Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal angehen“ auf, eine Machbarkeitsstudie über neue Schienengüterverkehrstrassen und die Nutzung bestehender Bahntrassen für den Güterfernverkehr zu erstellen. Zudem sollen lärmmindernde Maßnahmen schneller umgesetzt werden.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705461.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706452.pdf