Lärmschutz an der A45 bei Schwerte-Ergste
Oliver Kaczmarek berichtet von Roter-Rucksack-Initiative
Im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hatte vergangenes Jahr ein Schwerter Bürger vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 100 km/h für den gesamten Streckenabschnitt der A45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und der Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste einzuführen. Kaczmarek hat den konkreten Vorschlag aufgegriffen und an den Landesverkehrsminister, Michael Groschek, mit der Bitte um Prüfung weiter geleitet.
„Eine dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist aus Sicht der Landesregierung außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten in dem angesprochenen Bereich nicht zu begründen“, berichtet Kaczmarek von der Antwort des Landesverkehrsministers. Diese führt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Bereich der Wohnbebauung Schwerte-Ergste eine schalltechnische Berechnung durchgeführt habe. Demnach unterschreiten die Beurteilungspegel an den exemplarisch untersuchten Querprofilen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 70/60 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete bzw. von 72/62 dB(A) für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach den vom Bund eingeführten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ vom 23.11.2007. Außerdem unterschreiten die Beurteilungspegel die Auslösewerte der baulichen Lärmsanierung.
Seit Mitte Dezember 2012 ist der Standstreifen temporär für den Verkehr freizugeben. „Nach derzeitigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass der Standstreifen als dritter Fahrstreifen nur werktags in der Morgen- und Abendspitze für ca. zwei bis drei Stunden mitbenutzt wird“, erklärt Kaczmarek. „Bei Freigabe des Standstreifens wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen automatisch auf 100 km/h beschränkt. Bei dichteren Verkehrslagen werden zudem niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angezeigt.“