Schlagwortarchiv für: Wärme

Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen

,

Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

,

Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

Weitere Informationen gibt es hier.