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Weg mit dem Kooperationsverbot bei Schulen – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.10.2016

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Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird abgeschafft. Bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern konnte sich die SPD durchsetzen und den Weg für direkte Investitionen des Bundes für Schulen öffnen. Die Sanierung unserer Schulen ist dringend nötig. Mit den Ländern konnte sich darauf geeinigt werden, dass schon jetzt 3,5 Milliarden Euro mobilisiert werden sollen. Nun muss Johanna Wanka als Bundesbildungsministerin liefern. Wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage im Grundgesetz, damit wir eine wirkliche Bildungsallianz schaffen können.

 

Mit der Abschaffung des Kooperationsverbots haben wir einen großen Erfolg errungen. Wir dürfen uns nun aber nicht darauf ausruhen. Es gilt hart daran zu arbeiten, die nötigen Weichen zu stellen, damit die Nationale Bildungsallianz ein Erfolg wird. Als SPD haben wir in den letzten Wochen den Druck für mehr Investitionen in die Schulsanierung ständig erhöht. Die Landesregierung in NRW ist vorangegangen und hat von sich aus schon 2 Milliarden Euro für die Kommunen bereitgestellt. Wir haben uns ein ehrgeiziges Programm gesetzt und wollen nun mit aller Kraft dafür sorgen, dass so viele Gelder wie möglich für unsere Schulen bewegt werden.

 

Die Einigung bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat gezeigt, dass inzwischen alle verstanden haben, dass mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern eine gute Sache ist. Gemeinsam können wir es schaffen, dass durch mehr Investitionen auch mehr Stabilität geschaffen wird.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
  2. Rentenübergänge altersgerecht gestalten
  3. Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten
  4. Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  5. Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

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In den letzten Jahren nutzten Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge immer wieder dazu, Stammbelegschaften zu verdrängen und den Arbeitnehmerschutz zu umgehen. Dem schiebt die SPD mit einem neuen Gesetz einen Riegel vor.

 

Nach Ablauf von 9 Monaten verdienen in einem Betrieb angestellte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab sofort dasselbe wie Festangestellte. Wer länger als 18 Monaten an einen Betrieb entliehen wird, muss künftig unbefristet beschäftigt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Das neue Gesetz verbietet es auch, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen.

 

Mit der Abschaffung der „Vorratsverleiherlaubnis“ verhindern wir, dass missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich als Leiharbeitsverhältnisse getarnt und damit legalisiert werden. Gesetzlich wird auch definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängiger und selbständiger Tätigkeit zu geben. Außerdem stärken wir die Betriebsräte, die künftig Informationsrechte über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände erhalten. Verträge, die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen, müssen verpflichtend vorgelegt werden. Hierüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu beraten sein.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Welttag für menschenwürdige Arbeit: SPD tritt für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein

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Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufene Welttag für menschenwürdige Arbeit stellt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt – in Deutschland und weltweit. Für die SPD ist menschenwürdige Arbeit eine Kernforderung. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt sie sich nun in der großen Koalition mit Nachdruck für die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit ein.

„Wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Mindestlohn sorgen wir dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping verhindert wird. Das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dafür hat sich die SPD stark gemacht. Er gilt auch für Mini-Jobs. „Aktuelle Zahlen belegen, dass seit Einführung des Mindestlohns die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gewachsen sind. Dieses Plus ist erfreulich. Es zeigt auch, dass die Panikmache im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns völlig an der Realität vorbeiging“, so Oliver Kaczmarek. Der Mindestlohn ist und bleibe ein Erfolgsmodell – ein Garant für menschenwürdige Arbeit. Mit dem Rentenpaket habe die SPD zudem die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter verbessert. „Der Wert der geleisteten Arbeit und die Lebensleistung nach einem erfüllten Erwerbsleben werden im Ruhestand jetzt besser anerkannt“, so Oliver Kaczmarek.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt endet aber nicht bei der Bezahlung, die SPD setzt sich insgesamt für faire Arbeitsverhältnisse ein. „Deshalb brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen, weil er zu einer Spaltung der Belegschaften führt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Mitbestimmungsrechte vorenthält und prekäre Beschäftigung mit schlechten Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und einer unfairen Entlohnung zur Folge hat“, erklärt Oliver Kaczmarek. Die SPD werde – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Unser Ziel ist es, einen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern – das ist gut für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen, die statt über schlechte Arbeitsbedingungen lieber über die Qualität ihrer Produkte konkurrieren wollen.“

Foto: Warten auf Arbeit by Günter HentschelCC BY-ND 2.0

 

Armuts- und Reichtumsbericht – Zur Sitzungswoche vom 18. bis 22.2.2013

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Am Dienstag wurde Stephan Weil zum neuen Ministerpräsidenten von Niedersachsen gewählt. Damit wurde der rot-grüne Wahlsieg vom 20.1. umgesetzt in eine neue Regierung und eine neue Politik. Andersherum hat sich für die Merkel-Regierung die 12 Wahlniederlage in Folge bei Landtagswahlen manifestiert. Ihren Abschiedsschmerz hat die schwarz-gelbe Koalition in einer Aktuellen Stunde unter dem Titel „Rot-grüne Landespolitik“ verarbeitet. Wer meinte, dass es dabei um die verbesserte Zusammenarbeit der schwarz-gelben Bundesregierung mit dem mehrheitlich rot-grünen Bundesrat gehen sollte, wurde schnell enttäuscht. Die Koalition hat der Angstschweiß gepackt und sie sucht jede Gelegenheit zum schrillen Wahlkampf im Bundestag. Meine Rede in dieser Debatte finden Sie hier. Die Unterschiede zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb herauszuarbeiten, hat großen Spaß gemacht. Gerade in Nordrhein-Westfalen kann man die Veränderung hautnah spüren. Aber für mich war es nur ein erster kleiner Ausflug in den Wahlkampf. Denn bei noch ausstehenden 9 Sitzungswochen und dem Problemdruck von der Finanzmarktkrise über die ungelöste Energiewende bis hin zu aktuellen Ereignissen wie dem Pferdefleischskandal gibt es noch zu viele Themen, die in dieser Zeit angepackt werden können und müssen. Aber bei der Zerstrittenheit der Koalition ist zu befürchten, dass dieser Wahlkampfmodus in deren Reihen noch bis in den September anhält. Das wäre nicht gut für die Menschen!

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verbraucherpolitik neu ausrichten

2. Missbrauch von Werkverträgen

3.  Änderung des Wahlrechts

4. Nationaler Bildungsbericht vorgelegt

5. Armut- und Reichtumsbericht weiterentwickeln

Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

Die Arbeitsverhältnisse bei Amazon führen erneut vor Augen, wie notwendig es ist zu handeln: Das Unternehmen steht im Verdacht, in einem Logistikzentrum Leiharbeitnehmer aus Spanien und Polen mit einem so genannten „Sicherheitsdienst“ schikaniert, in unwürdigen Unterkünften untergebracht, um einen Teil des Lohns geprellt und Sozialbeiträge nicht abgeführt zu haben. Leider ist dies bei weitem kein Einzelfall. Es reicht deshalb nicht, wie Ministerin von der Leyen bei jedem Fall, der an die Öffentlichkeit kommt, Empörung zu inszenieren und einzelnen Leiharbeitsfirmen mit Lizenzentzug zu drohen. Die Verwahrlosung der Arbeitsbeziehungen betrifft längst nicht nur das Instrument der Leiharbeit, sie zeigt sich zunehmend auch im Missbrauch von Werkverträgen, in Scheinselbständigkeit, in missbräuchlicher Ausdehnung von Nacht- und Wochenendarbeit, in schlechten Löhnen und in der Zersplitterung der Tariflandschaft. Um das Problem an der Wurzel zu packen, brauchen wir eine neue Ordnung der Arbeit in Deutschland.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Werkverträge deutlich von Leiharbeit abgrenzen. Leiharbeit muss klar definiert werden, sodass Scheinwerkverträge besser aufgedeckt werden können. Die Mitbestimmung für Betriebsräte in Bezug auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Werkverträgen sind auszuweiten. Zudem soll ein branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro eingeführt werden. Die Bundesregierung soll ein Gutachten über Lohndumping durch den Einsatz von Fremdpersonal in Auftrag geben.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712378.pdf