Schlagwortarchiv für: Windkraft

Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben

, ,

Große Bauprojekte wie Windparks, Bahnstrecken oder Straßen haben Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb gibt es Raumverträglichkeitsprüfungen, bei denen verschiedene Standortoptionen geprüft werden, bevor Projekte genehmigt werden. Um diese Verfahren zu beschleunigen, soll das Raumordnungsgesetz geändert werden. Dabei soll die Beteiligung der Öffentlichkeit digitalisiert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auch soll die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert werden, indem nur noch neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

Außerdem soll das Gesetz die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung ermöglichen. Diese soll insbesondere den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Das Gesetz soll auch vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte ermöglichen. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Betreiber müssen aber angemessene Maßnahmen durchführen oder einen finanziellen Ausgleich leisten.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – Das „Osterpaket“ kommt!

, ,

Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt: Nur ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. In dieser Woche haben wir nun das Osterpaket beschlossen. Wir gehen damit wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Erneuerbare Energien künftig einen Vorrang. Es wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem wird das Ausbauziel von Erneuerbaren Energien angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und auch Solarenergie. Hinzu kommen Maßnahmen, die die finanzielle Förderung und den Bau von Photovoltaik-Anlagen stärken. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Wir stärken zudem den Ausbau der Photovoltaik, unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Außerdem geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.